Wie die Stadt Winterthur mitteilt, wird die Anwohnerprivilegierung mit der Blauen Zone in der ganzen Stadt eingeführt und die Regelung zonenweise bereinigt.
Winterthur
Blick auf die Stadt Winterthur. (Symbolbild) - Keystone
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Mit der Einführung der flächendeckenden Blauen Zone soll erreicht werden, dass die öffentlichen Parkplätze in Wohnquartieren vor allem von Anwohnenden und in den Zentren von Besuchenden und Kunden genutzt werden können, nicht aber durch auswärtigen Pendelverkehr.

Das Stadtparlament hat im September 2019 dem Kredit zur Umsetzung der flächendeckenden Blauen Zone zugestimmt.

Ziel war eine sukzessive Umsetzung innerhalb von wenigen Jahren.

Die Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung und die Rekurse anspruchsvoll sind und Zeit beanspruchen.

Stadtrat passt sein Vorgehen an

Umgesetzt sind bisher die Pilotzone 16 (Neuwiesen-Blumenau) und die Pilotzone 28 (Zinzikon).

Grundsätzlich entspricht die Einführung der Anwohnerprivilegierung mit der Blauen Zone einem breiten Wunsch, aber die konkrete Anordnung der einzelnen Parkfelder gibt Anlass zu Diskussionen und Rechtsmittelverfahren.

Ausserdem erhöht jede einzeln umgesetzte Blaue Zone den Parkierungsdruck auf die Stadtgebiete, wo noch keine Blaue Zone gilt.

Basierend auf diesen Erfahrungen passt der Stadtrat nun sein Vorgehen an.

Weisse Felder werden blau ummarkiert

Statt weiterhin Zone für Zone vorzugehen, wird eine Verkehrsanordnung zur Einführung der Anwohnerprivilegierung («Blaue Zone») für das ganze Stadtgebiet aufgelegt.

Das bedeutet weisse Felder werden blau ummarkiert. Gleichzeitig erfolgen für die detaillierte Parkierungsregelung separate Verkehrsanordnungen je Zone.

In diesen Verkehrsanordnungen sind die Markierung der konkreten Parkfelder und die Signalisation der Parkverbote aufgeführt.

Positive Effekte der Blauen Zone werden spürbar

Mit diesem neuen Vorgehen werden die positiven Effekte der Blauen Zone, nämlich der Schutz der Anwohnenden vor auswärtigem Parkierungsdruck, rasch auf dem ganzen Stadtgebiet spürbar.

In Zonen, wo es zu Rekursen gegen die neue Parkierungsregelung kommt, bleibt bis zur abschliessenden Klärung das bestehende Parkplatzangebot erhalten.

Das bedeutet, dass in Gebieten mit freiem Parkieren dies weiter geduldet wird, sofern eine Parkkarte für die Blaue Zone vorliegt.

Der Stadtrat strebt mit dem Vorgehen eine Umsetzung der flächendeckenden Blauen Zone im Verlauf vom Jahr 2024 an.

Verkehrsanordnungen liegen öffentlich auf

Anwohnende sowie Pendler werden mit einer breiten Informationskampagne rechtzeitig über die Änderungen und die Möglichkeiten des Parkkartenbezugs informiert.

Seit 17. Mai 2024 liegen die Verkehrsanordnung zur Einführung der Blauen Zone auf dem ganzen Stadtgebiet und die Verkehrsanordnungen zu den Parkierungsregelungen nach Zonen öffentlich auf.

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